Donnerstag, 24. April 2014

Die politischen Akteure der Berufsbildung - Teil 1




Für ein tieferes Verständnis der Organisation der Berufsbildung in der Schweiz möchte ich mich zunächst mit den politischen Akteuren der Berufsbildung befassen. Dabei beziehe ich mich auf das erste Kapitel aus dem Buch „Berufsbildung in der Schweiz“ von Emil Wettstein und Philipp Gonon.


Nimmt man die politische Struktur der Schweiz mit ihren drei Ebenen - Bund, Kantone, Gemeinden - sind vor allem die ersten beiden für die Berufsbildung verantwortlich. Die Gemeinden, die zwar ebenfalls über eigene Mittel und politische Behörden verfügen, sind für die Berufsbildung jedoch nur von geringer Bedeutung.
Auf Bundesebene verfügt die Legislative über zwei Kammern, den Nationalrat und den Ständerat, die jeweils für wichtige Themenbereiche ständige Kommissionen einsetzen. So verfügt jede Kammer über eine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Auf Regierungsseite, der Exekutive, ist das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EDV), genauer, die Abteilung Berufsbildung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die Berufsbildung verantwortlich (das BBT ist ursprünglich aus dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) entstanden). Der Berufsbildungsbereich umfasst Lernende in der beruflichen Grundbildung, Absolventen der höheren Berufsbildung und Studierende an den Fachhochschulen. Das BBT steht im ständigen Kontakt mit den Bildungsinstitutionen der 26 Kantone, mit rund 600 Berufsverbänden sowie den sieben öffentlichen und zwei privaten Fachhochschulen. Weitere Bildungsbereiche sind dem eidgenössischen Departement des Inneren zugeordnet. Im Parlament herrscht jedoch der Wunsch, alle Bereiche in einem Departement zu konzentrieren oder ein eigenes Bildungsdepartement zu schaffen.
Vergleichbar dem Bund verfügen auch die Kantone über eine Exekutive (meist „Regierungsräte“) und eine Legislative („Kantonsrat“ oder „Grosser Rat“). Jedes Exekutivmitglied führt ein oder auch mehrere Departements oder Direktionen. Lange Zeit war die jeweilige Volkswirtschaftsdirektion für die Berufsbildung verantwortlich. Heutzutage ist es jedoch in fast allen Kantonen die Bildungsdirektion.
Grösstenteils sind die Kantone für den Vollzug der Vorschriften über die Berufsbildung verantwortlich. Für diesen Zweck haben diese eine entsprechende Dienststelle einzurichten, das Amt für Berufsbildung (oftmals entstanden aus dem Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)). Aber nicht alle Belange werden von den Berufsbildungsämtern abgedeckt. So ist der Vollzug des Arbeitsgesetzes auf kantonaler Ebene meist Aufgabe der KIGA, oft auch Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) genannt. In deren Zuständigkeitsbereich fallen auch Massnahmen zur Verbesserung des Übertritts vom Bildungssystem in die Arbeitswelt, finanziert aus der Arbeitslosenversicherung.
An dieser Stelle möchte ich auf den nächsten Blogeintrag verweisen, der sich mit der Interkantonalen Koordination und den Organisationen der Arbeitswelt befassen wird.
Literatur: Gonon, Philipp; Wettstein, Emil: Berufsbildung in der Schweiz. Bern 2009 (S. 16f)


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