Für ein tieferes Verständnis der
Organisation der Berufsbildung in der Schweiz möchte ich mich zunächst mit den
politischen Akteuren der Berufsbildung befassen. Dabei beziehe ich mich auf das
erste Kapitel aus dem Buch „Berufsbildung in der Schweiz“ von Emil Wettstein
und Philipp Gonon.
Nimmt man die politische Struktur der
Schweiz mit ihren drei Ebenen - Bund, Kantone, Gemeinden - sind vor allem die
ersten beiden für die Berufsbildung verantwortlich. Die Gemeinden, die zwar
ebenfalls über eigene Mittel und politische Behörden verfügen, sind für die
Berufsbildung jedoch nur von geringer Bedeutung.
Auf Bundesebene verfügt die
Legislative über zwei Kammern, den Nationalrat und den Ständerat, die jeweils
für wichtige Themenbereiche ständige Kommissionen einsetzen. So verfügt jede Kammer
über eine Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Auf
Regierungsseite, der Exekutive, ist das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EDV), genauer, die Abteilung Berufsbildung des
Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) für die Berufsbildung
verantwortlich (das BBT ist ursprünglich aus dem Bundesamt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (BIGA) entstanden). Der Berufsbildungsbereich umfasst
Lernende in der beruflichen Grundbildung, Absolventen der höheren Berufsbildung
und Studierende an den Fachhochschulen. Das BBT steht im ständigen Kontakt mit
den Bildungsinstitutionen der 26 Kantone, mit rund 600 Berufsverbänden sowie
den sieben öffentlichen und zwei privaten Fachhochschulen. Weitere
Bildungsbereiche sind dem eidgenössischen Departement des Inneren zugeordnet.
Im Parlament herrscht jedoch der Wunsch, alle Bereiche in einem Departement zu
konzentrieren oder ein eigenes Bildungsdepartement zu schaffen.
Vergleichbar dem Bund verfügen auch
die Kantone über eine Exekutive (meist „Regierungsräte“) und eine Legislative
(„Kantonsrat“ oder „Grosser Rat“). Jedes Exekutivmitglied führt ein oder auch
mehrere Departements oder Direktionen. Lange Zeit war die jeweilige
Volkswirtschaftsdirektion für die Berufsbildung verantwortlich. Heutzutage ist
es jedoch in fast allen Kantonen die Bildungsdirektion.
Grösstenteils sind die Kantone für den
Vollzug der Vorschriften über die Berufsbildung verantwortlich. Für diesen
Zweck haben diese eine entsprechende Dienststelle einzurichten, das Amt für
Berufsbildung (oftmals entstanden aus dem Kantonalen Amt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit (KIGA)). Aber nicht alle Belange werden von den
Berufsbildungsämtern abgedeckt. So ist der Vollzug des Arbeitsgesetzes auf
kantonaler Ebene meist Aufgabe der KIGA, oft auch Amt für Wirtschaft und
Arbeit (AWA) genannt. In deren Zuständigkeitsbereich fallen auch Massnahmen
zur Verbesserung des Übertritts vom Bildungssystem in die Arbeitswelt,
finanziert aus der Arbeitslosenversicherung.
An dieser Stelle möchte ich auf den
nächsten Blogeintrag verweisen, der sich mit der Interkantonalen Koordination
und den Organisationen der Arbeitswelt befassen wird.
Literatur: Gonon, Philipp;
Wettstein, Emil: Berufsbildung in der Schweiz. Bern 2009 (S. 16f)
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